Rechtsprechung
BPatG, 22.12.2004 - 9 W (pat) 317/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 17.08.2004 - 9 W (pat) 317/04
- BPatG, 22.12.2004 - 9 W (pat) 317/04
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 10.12.2018 - 4a O 142/17
Rechtsanwaltsvergütung
Im Rahmen der Ausübung des billigen Ermessens können grundsätzlich diejenigen Grundsätze herangezogen werden, die nach § 51 Abs. 1 GKG im Fall der Patentnichtigkeitsklage maßgeblich sind (vgl. BGH, GRUR 2018, 654 - Ratschenschlüssel II; BPatG, Beschluss vom 22.12.2004 - 9 W (pat) 317/04).
Rechtsprechung
BPatG, 17.08.2004 - 9 W (pat) 317/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 17.08.2004 - 9 W (pat) 317/04
- BPatG, 22.12.2004 - 9 W (pat) 317/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 17.12.2003 - 9 W (pat) 364/03
Auszug aus BPatG, 17.08.2004 - 9 W (pat) 317/04
Entgegen der Auffassung der Patentinhaberin gilt der Einspruch nicht mangels fristgerechter Entrichtung einer Einspruchsgebühr als zurückgenommen, da es sich bei dem Einspruch nicht um einen Antrag, sondern um eine sonstige Handlung im Sinne von § 6 PatKostG handelt, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 9 W (pat) 364/03 - (Mitt 2004, 118, 119 - Verspätete Einspruchsgebühr) entschieden hat.